AGB
§ 1 Anwendbarkeit der AGB / des Behandlungsvertrages
Diese AGB regeln die geschäftlichen Beziehungen zwischen Manuela Höhn, PMH Praxis Manuela Höhn (PMH) -Psychologische Beratung Coaching Hypnose-, , 18209 Ehm-Welk-Straße 22e, Bad Doberan, im nachfolgenden PMH genannt und deren Klienten und Klientinnen, im nachfolgenden kurz „Klient“ genannt, im Rahmen einer Beratung, eines Coachings oder einer Hypnosesitzung im Sinne des § 611 BGB. Dieser Behandlungsvertrag gilt, insofern zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsschluss nach § 630a BGB (Behandlungsvertrag)
a) Der Behandlungsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Der Behandlungsvertrag kommt durch schlüssiges Verhalten zustande, wenn sich der Klient telefonisch oder schriftlich (E-Mail; WhatsApp; Online Terminbuchung auf der Homepage) an die PMH gewendet hat, um eine Beratung, ein Coaching oder eine Hypnosesitzung in Anspruch zu nehmen und einen Termin (Tag und Uhrzeit) vereinbart. Sofern der Klient entsprechende Kontaktdaten zur schriftlichen Terminbestätigung (z.B. E-Mail-Adresse oder WhatsApp) an PMH weitergibt, bestätigt PMH den vereinbarten Termin schriftlich. Davon unbenommen kann in Ausnahmefällen der Behandlungsvertrag auch fernmündlich, durch zwei übereinstimmende Willensklärungen hinsichtlich Behandlungstag und Uhrzeit, zustande kommen.
b) Die schriftliche Bestätigung durch PMH erfolgt innerhalb einer Woche. Sollte nach Ablauf einer Woche keine Bestätigung durch PMH eingegangen sein, ist der Klient dazu angehalten, PMH telefonisch oder schriftlich zu kontaktieren, um Fehler bei der technischen Übermittlung (per E-Mail) auszuschließen und die Bestätigung anzufordern.
c) PMH ist dazu berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; vor allem wenn davon auszugehen ist, dass das benötigte Vertrauensverhältnis nicht zustande kommen wird, oder die Beschwerden des Anfragenden von der PMH nicht behandelbar sind - sei es aufgrund der Fachkenntnisse von PMH, aus gesetzlichen Gründen oder Gewissenskonflikten.
d) Eine Kündigung des Behandlungsvertrages ist durch die Kündigungsregelungen des § 626 BGB möglich. Ein Behandlungsvertrag wird in der Regel mündlich (oder konkludent, d. h. durch sogenanntes „schlüssiges Handeln“) geschlossen und kann auch mündlich (oder konkludent) gekündigt werden. Eine Kündigung des Behandlungsvertrags erfolgt seitens des Klienten in der Regel durch eine Nichtinanspruchnahme weiterer Coaching- bzw. Therapie-Leistungen.
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages inkl. Bestimmungen über Fernbehandlungen / webbasierter Beratung
a) Die Dienste von der PMH gegenüber dem Klienten beinhalten das Anwenden von Fachkenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen der psychologischen Beratung, Coaching oder Hypnosecoaching. Ziel der angewendeten Dienste ist die Beratung/das Coaching oder des Klienten.
b) Nach dem Wortlaut des § 630a BGB schuldet PMH die „Leistung der versprochenen Behandlung“. Ein Behandlungserfolg wird nicht geschuldet. Aufgrund der Komplexität der Vorgänge im menschlichen Körper und speziell im Gehirn, die durch den Menschen kaum beherrschbar sind, kann ein Erfolg der Behandlung am lebenden Organismus nicht versprochen werden.
c) Welche Beratungs- oder Coachingmethoden angewendet werden, ergeben sich aus der Anamnese sowie der Entwicklung der Befindlichkeit des Klienten. Zuvor wurde der Klient von der PMH über die anwendbaren Methoden in fachlicher wie auch wirtschaftlicher Hinsicht informiert.
d) Der Klient kann nur an einer Einzelsitzung oder einem Coaching teilnehmen, wenn der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung (Spezifizierung siehe § 3 Absatz e) leidet. Der Klient wird zusätzlich im Ersttermin darüber informiert und bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Anamnesebogen, dass keine Kontraindikationen vorliegen. Mit der Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings, sowie der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.
e) Eine Beratungs-/Hypnose-/Coachingsitzung sollte ausdrücklich nur durchgeführt werden, wenn keine der nachfolgend aufgeführten Kontraindikationen vorliegt. Durch die Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings erklärt der Klient ausdrücklich, sichergestellt zu haben, dass er körperlich gesund ist und keine der nachfolgenden Kontraindikationen vorliegen (z. B. Epilepsie, Thrombose, Lungenembolie, endogene Psychosen / endogene Depression, Demenz, suizidale Krise / akute Notlage, hochgradige Intelligenzdefekte oder Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzinsuffizienz, Drogen- oder Alkohol-Abhängigkeit, Anfallsleiden, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen, oder andere Psychosen, Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Schwangere, sowie ansteckende Krankheiten). Sollte der Klient schwerwiegende Erkrankungen, ansteckende Erkrankungen oder Kontraindikationen verschweigen, übernimmt der Klient eventuelle Haftungsansprüche für Schäden, so dass PMH vollumfänglich von eventuellen Haftungsansprüchen freigestellt wird.
f) Der Klient weiß, dass mit dem von der PMH angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen auf der körperlichen Ebene vorgenommen werden. Der Klient ist aufgefordert, evtl. bestehende medizinische oder klinische Behandlungen oder medikamentöse Therapien nicht zu verschweigen, zu unterbrechen oder aufzugeben.
g) PMH bietet alternativ und unter bestimmten Voraussetzungen auch Beratung am Telefon oder eine webbasierte Beratung (z.B. Videotelefonie) an. Die Beratung am Telefon oder eine webbasierte Beratung soll den Besuch in der Praxis nicht ersetzen, sondern optimal ergänzen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Aufklärung, Einwilligung, Diagnostik und Indikationsstellung in einem persönlichen Kontakt (hier: in der Praxis Manuela Höhn, Ehm-Welk-Straße 22e, 18209 Bad Doberan) geschehen muss. Im Anschluss kann sorgfältig abgewogen werden, ob der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln die Therapie unterstützen kann. Es gelten die gleichen Informations- und Sorgfaltspflichten (Aufklärung) wie bei Behandlungen in der Praxis. Es gelten die gleichen Vergütungsregelungen (gem. § 5 Vergütung) und Stornierungsregelungen gem. § 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien), sowie die gleichen Regelungen bzgl. des Widerrufsrechts wie bei Terminen in der Praxis.
h) Für die webbasierte Beratung („Online-Sprechstunde“ / Videotelefonie) nutzt PMH ein in der psychologischen Praxis vielfach erprobtes System und ist laut Systemanbieter 100 % DSGVO-konform. Der Vorteil dieses Systems ist, dass keine Installation auf dem PC erforderlich ist und der Anbieter dieser Plattform keine Kenntnis von den Inhalten und auch keinen Zugriff auf die Daten hat.
i) Bei Fernsprechstunden / webbasierter Beratung bedarf es für Aufzeichnungen im Rahmen der Sitzung in jedem Fall der vorherigen Zustimmung beider Seiten. Gleiches gilt für die spätere Verwendung der Aufzeichnung. Sollte es keine vorherige Vereinbarung geben, sind Aufzeichnungen für beide Seiten nicht erlaubt.
j) Das Coaching, auch die Fernsprechstunde oder die webbasierte Beratung, enthebt den Patienten nicht davon, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient, sich zeit nah zu melden.
§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien
a) Die PMH wird nach einem konsequenten Bestellsystem geführt, bei welchem aufgrund des hohen Zeitaufwandes für eine Beratung nicht gleichzeitig andere Klienten für denselben Termin bestellt werden. Hinzu kommt die individuelle Sitzungsvorbereitung. Eine solche Terminvereinbarung wird als eine kalendermäßige Bestimmung im Sinne des § 296 BGB angesehen. Sie hat zur Folge, dass sich ein Klient, welcher seinen Termin zur psychologischen Beratung oder zum (Hypnose-) Coaching, Fernsprechstunde (telefonisch) oder webbasierter Beratung (z.B. Video-Online-Beratung) nicht rechtzeitig absagt, zum Zeitpunkt des Behandlungstermins in Annahmeverzug befindet. Daraus ergibt sich ein Vergütungsanspruch nach § 615 S. 1 BGB. Durch die Nichtannahme der ihm angebotenen Leistung ist der Klient in Annahmeverzug geraten. Auf sein Verschulden kommt es dabei nicht an.
b) Ist der Klient verhindert und kann den gebuchten Sitzungstermin, die Fernsprechstunde oder die webbasierte Beratung nicht wahrnehmen kann dieser, bis zwei Tage vor dem geplanten Termin, kostenfrei storniert, bis 1 Tag vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Ohne rechtzeitige Verschiebung sowie bei Nichterscheinen wird, wie in Bestellpraxen üblich, das vereinbarte Sitzungshonorar zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt explizit auch in Bezug auf vereinbarte Termine für Fernsprechstunden oder webbasierter Beratung. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin, oder verspätete Erreichbarkeit bei der Fernsprechstunde oder der webbasierten Beratung, kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Klienten von der gebuchten Zeit abgezogen werden. Es ist trotzdem das volle Honorar gemäß Buchung zu bezahlen. Die Stornierungsgebühr fällt nicht an, wenn der Klient das Versäumen des Termins nicht verschuldet (z.B. zum Beispiel im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls) nicht erscheinen kann, und er gegenüber der PMH diesen Umstand unverzüglich schriftlich nachweist, z.B. durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches die Unfähigkeit der Teilnahme an der Sitzung bescheinigt oder durch den Nachweis, dass der PMH ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn es sich bei dem nicht wahrgenommenen Termin um die dritte, vierte oder fünfte Sitzung innerhalb eines Sitzungsblockes an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen handelt.
c) Eine Terminabsage seitens PMH kann per E-Mail, telefonisch, WhatsApp, SMS oder postalisch erfolgen. Der Klient hat keinen Regressanspruch gegenüber der PMH, wenn eine Terminabsage den Klienten nicht rechtzeitig erreicht.
d) Kann die PMH Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin wegen Verhinderung nicht erbringen, so kann die PMH, für die eventuell entstandenen Kosten nicht haftbar gemacht werden, insofern die Verhinderung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die PMH wird in diesen Fällen Ersatztermine anbieten.
§ 5 Vergütung
a) Die PMH hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Honorarhöhe gemäß § 611 BGB („Freie Vereinbarung“). Die Höhe des Honorars entspricht, soweit nichts anderes vereinbart wird, den Honorarsätzen, die auf der Webseite www.pmh-dbr.de (alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten) am Tage der Vereinbarung des Termins angegeben sind. Das Anwenden von anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnissen (z.B. GebüH – Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ist ausgeschlossen. Das Honorar bezieht sich allein auf die vereinbarte Dienstleistung. Soweit über diese hinaus weitere, ggf. kostenlose Dienstleistungen angeboten werden, so besteht auf diese mit der Begleichung des Honorars kein Rechtsanspruch.
c) Die PMH darf keine Garantien für den Erfolg einer Beratung bzw. eines (Hypnose-) Coaching geben (das Heilmittelwerbegesetz – § 3 HWG – setzt Beratern/Heilpraktikern diesbezüglich enge Grenzen). Aus diesem Grund ist auch keine Erstattung möglich, da eine Dienstleistung („die Leistung der versprochenen Behandlung“) erbracht und somit kein Erfolg geschuldet wird bzw. wenn der gewünschte Behandlungserfolg nicht eintritt (siehe § 3 b).
d) Der Honoraranspruch von der PMH gilt unabhängig von einer ggf. vorliegenden oder nicht vorliegenden Erstattungsfähigkeit der Kosten. Gesetzliche Krankenkassen dürfen aufgrund der Bestimmungen des V. Sozialgesetzbuches keine Berater/Heilpraktiker Leistungen erstatten. Jeder Klient des Heilpraktikers für Psychotherapie ist ein Privatklient und somit Privatzahler. Einige private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen (in der Regel anteilig) die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Ob und in welchem Umfang die Kosten der Beratung, des (Hypnose)-Coaching bei PMH z.B. von privaten Krankenkassen oder Beihilfekassen erstattet werden können, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab, die der Klient unterzeichnet hat und über die die PMH keine Kenntnis hat. Die Klärung der Kostenübernahme, rechtzeitig vor Beginn der Behandlung, ist Sache des Klienten. Ebenso hat der Klient das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händigt die PMH dem Klienten aus. Rechnungen zur Vorlage beim Finanzamt müssen keine Diagnose enthalten!
e) Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst a UstG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt werden. Das Honorar bezieht sich allein auf die vereinbarte Dienstleistung. Soweit über diese hinaus weitere, ggf. kostenlose Dienstleistungen angeboten werden, so besteht auf diese mit der Begleichung des Honorars kein Rechtsanspruch.
f) Das Honorar für die durch PMH erbrachte Leistung ist sofort nach dem Behandlungstermin direkt in der Praxis in BAR oder per EC-Karte zu entrichten, es sei denn es wurde vorab schriftlich etwas anderes vereinbart. In Ausnahmefällen kann seitens der PMH die Zahlung per Überweisung gestattet werden, die dann innerhalb von 10 (zehn) Tagen zu erfolgen hat. Die PMH behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen auf Vorauszahlung zu bestehen.
g) Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, beginnt ein Mahnprocedere. Ab der 2. Mahnung werden die gesetzlichen Verzugszinsen geltend gemacht, zudem eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 €.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
a) Die Klientendaten werden von der PMH gemäß DSGVO vertraulich behandelt. Auskünfte bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten gegeben.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die PMH auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise in Bezug auf die Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder wenn die PMH auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist (z.B. gemäß den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetz IfSG.). Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, jedoch nicht für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist außerdem nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie öffentliche persönliche Angriffe gegen die PMH oder dessen Berufsausübung erfolgen, der Klient die Vertraulichkeit somit von sich aus aufhebt, und die PMH sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes DSGVO. Alle vom Klienten erhaltenen Daten werden ausschließlich nur erhoben, verarbeitet, genutzt, soweit dies für die Begründung und Durchführung des vom Klienten erteilten Auftrages und der Geschäftsbeziehung zwischen dem Klienten und der PMH erforderlich ist. Dem Klienten wird eine separate EU-DSGVO-konforme Datenschutzvereinbarung vorgelegt. Mit Kenntnisnahme oder Unterzeichnung dieser stimmt der Klient der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der durch die Vereinbarung übermittelten, personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung der Sitzung zu.
§ 7 Haftung
a) Die PMH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Klienten verursacht wurden (z.B. auch durch vorzeitigen Abbruch der Therapie, Verschweigen von Vorerkrankungen, unzureichender Therapiemotivation). Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen.
b) Die PMH haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Grundsätzlich kann die Inanspruchnahme von Coaching-Dienstleistungen oder Beratungen unter Umständen zu Belastungen in Bereichen führen, die weder vom Klienten noch von der PMH vor Beginn des Coachings oder der Beratung bedacht werden. Allein aus dem Misslingen eines Coachings oder einer psychologischen Beratung, d.h. aus der Nichtverbesserung oder Verschlechterung des psychischen Zustands des Klienten kann nicht geschlossen werden, dass die PMH behandlungsfehlerhaft gehandelt hat. Der Grundsatz der Behandlungshaftung besagt, dass dem Klienten das Schadensrisiko seiner Krankheit obliegt und nur das Schadensrisiko auszugleichen ist, welches sich aus einer schuldhaft fehlerhaften Behandlung ergibt. Die Verwirklichung des letztgenannten Risikos lässt sich aber nicht bereits aus der misslungenen Therapie folgern, da sich ebenso das Risiko der Krankheit selbst verwirklicht haben kann.
c) Der Klient wird darüber aufgeklärt, dass wie bei allen anderen Therapien auch in einer therapeutischen Behandlung unerwünschte Nebenwirkungen entstehen können. Dies geschieht vor allem dadurch, dass das den Klienten vertraute Erlebens- und Verhaltensmuster in Frage gestellt wird, während neue Erlebens- und Verhaltensmöglichkeiten erst noch erworben oder geübt werden müssen. Manche Klienten erleben im Anschluss an eine Sitzung “Aufgewühlt sein” oder Erschöpfung. Mitunter kommt es aufgrund des deutlicher werdenden Problembewusstseins zu einer vorübergehenden Verschlechterung des Befindens, zu Veränderungen oder zu Konflikten in nahen Beziehungen bzw. im Arbeitsumfeld. In seltenen Fällen kann es zu einem Wiederaufbrechen von Erinnerungen an frühere Traumata kommen. Diese sollten dann in der Therapie aufgegriffen und ebenfalls bearbeitet werden. Nebenwirkungen können daher Bestandteil einer jeden Therapie sein und sind daher kein Schadensgrund.
d) Für sonstige Schäden haftet die PMH nur insoweit, als diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PMH beruhen. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Fahrtkosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die PMH keinerlei Haftung.
§ 8 Salvatorische Klausel
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Gerichtsstand
Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten immer schriftlich und vertraulich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitiger Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift